Von Emirhan Solmaz · 6. September 2026
Viele Familien in Stuttgart zahlen Nachhilfe aus eigener Tasche, obwohl ihnen der Staat sie bezahlen würde. Der Grund ist selten das Geld, sondern dass niemand weiß, dass es diesen Anspruch gibt oder wo man ihn geltend macht.
Dieser Artikel sagt Ihnen beides, für Stuttgart konkret.
Lernförderung ist keine Ermessensleistung des guten Willens, sondern ein Anspruch nach § 28 Absatz 5 des Zweiten Sozialgesetzbuchs. Sie steht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre zu, wenn die Familie eine dieser Leistungen bezieht:
Wichtig ist eine Änderung, die vielen Familien bis heute nicht bekannt ist. Bis 2019 wurde Nachhilfe nur bezahlt, wenn die Versetzung in Gefahr war. Das Starke-Familien-Gesetz hat diese Hürde gestrichen. Seitdem genügt es, dass ein wesentliches Lernziel gefährdet ist, etwa eine ausreichende Note in einem Hauptfach oder der angestrebte Abschluss. Manche Merkblätter klingen noch nach der alten Regel. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken.
Stuttgart hat dafür eine eigene Stelle, das Jobcenter Bildung und Teilhabe der Landeshauptstadt. Anders als in vielen anderen Städten laufen die Anträge dort gebündelt zusammen, für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Stuttgart.
Für die Lernförderung brauchen Sie zusätzlich zum Antrag das Formblatt „Lernförderbedarf: Bestätigung der Schule". Darin trägt die Fachlehrkraft ein, in welchem Fach die Förderung nötig ist, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum. Das ist der Teil, der am längsten dauert, deshalb sprechen Sie die Lehrkraft früh an und nicht erst kurz vor den Zeugnissen.
Stellen Sie den Antrag vor der ersten Stunde. Rückwirkend wird in der Regel nichts bezahlt.
Das Land hat seine Schularten mehrfach umgebaut, und für Eltern ist oft unklar, worauf es ankommt. Als wesentliches Lernziel gilt alles, was den weiteren Weg Ihres Kindes bestimmt: eine ausreichende Note in einem Kernfach, das Bestehen des Schuljahres, der Wechsel auf eine andere Schulart, der angestrebte Abschluss.
An Gemeinschaftsschulen kommt eine Besonderheit dazu. Weil dort auf mehreren Niveaustufen gearbeitet wird, ist der Punkt, an dem ein Kind abrutscht, oft nicht die Note, sondern der Wechsel auf ein niedrigeres Niveau. Auch das ist ein Lernziel im Sinne der Vorschrift, und es lohnt sich, das im Antrag genau so zu benennen.
Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium verschiebt sich außerdem der Stoff einzelner Jahrgänge. Gerade in Mathematik und in den Fremdsprachen entstehen dadurch Lücken, die nicht am Kind liegen.
Bewilligt wird eine bestimmte Zahl von Stunden, nicht eine bestimmte Adresse. Ob Ihr Kind zu einem Institut fährt oder sich zu Hause an den eigenen Schreibtisch setzt, ist Ihre Entscheidung.
Für Familien, die auf Bildung und Teilhabe angewiesen sind, spricht einiges für den Unterricht am Bildschirm. Es entstehen keine Fahrtkosten und keine Fahrzeit, und die Zeit fällt genau dann an, wenn sie in den Familienalltag passt, auch abends. Ihr Kind arbeitet in der gewohnten Umgebung mit den eigenen Unterlagen. Und Sie sind nicht auf die zwei oder drei Anbieter in Ihrem Stadtteil angewiesen, sondern bekommen eine Lehrkraft, die genau Ihr Fach und Ihre Schulform kennt.
Wir unterrichten grundsätzlich einzeln, nicht in Gruppen. Bei bewilligten Stunden zählt jede einzelne, und in einer Vierergruppe kommt bei einem Kind, das gerade den Anschluss verloren hat, wenig davon an.
Zuerst ein kostenloses Gespräch von etwa zwanzig Minuten. Wir schauen uns an, wo es hakt, in welchem Fach und seit wann, und sagen Ihnen ehrlich, ob Nachhilfe das richtige Mittel ist. Danach bekommen Sie von uns die Bestätigung, die das Amt vom Anbieter verlangt, mit Fächern, Stundenzahl und Preis. Sobald die Bewilligung da ist, legen wir einen festen wöchentlichen Termin fest.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen die Leistung zusteht, schreiben Sie uns kurz. Wir kennen die Formulare und sagen Ihnen, was Sie brauchen. Das kostet Sie nichts.
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