Von Emirhan Solmaz · 6. September 2026
Pforzheim sagt auf seinen eigenen Seiten deutlich, was viele andere Städte verschweigen: Lernförderung gibt es unabhängig davon, ob die Versetzung gefährdet ist. Das ist die Regel seit 2019, aber selten steht sie so klar da.
Für Familien in Pforzheim heißt das: Sie müssen nicht warten, bis das Kind auf einer Fünf steht.
Lernförderung ist keine Ermessensleistung des guten Willens, sondern ein Anspruch nach § 28 Absatz 5 des Zweiten Sozialgesetzbuchs. Sie steht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre zu, wenn die Familie eine dieser Leistungen bezieht:
Wichtig ist eine Änderung, die vielen Familien bis heute nicht bekannt ist. Bis 2019 wurde Nachhilfe nur bezahlt, wenn die Versetzung in Gefahr war. Das Starke-Familien-Gesetz hat diese Hürde gestrichen. Seitdem genügt es, dass ein wesentliches Lernziel gefährdet ist, etwa eine ausreichende Note in einem Hauptfach oder der angestrebte Abschluss. Manche Merkblätter klingen noch nach der alten Regel. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken.
Es kommt darauf an, welche Leistung Sie beziehen. Bürgergeld-Empfänger wenden sich an das Jobcenter Pforzheim, alle anderen an das Jugend- und Sozialamt der Stadt.
Drei Voraussetzungen nennt die Stadt für die Lernförderung: Die Schule bestätigt, dass sie nötig ist. Es gibt kein vergleichbares schulisches Angebot, das dasselbe leisten würde. Und die Förderung ist geeignet, das wesentliche Lernziel zu erreichen. Dazu kommt ein Nachweis des Anbieters.
Für jedes Kind und für jede Leistung ein eigener Antrag. Wer zwei Kinder hat, füllt zweimal aus.
Pforzheim liegt zwischen Schwarzwald und Enzkreis, und viele Familien pendeln zur Schule. Fahrtwege zu einem Nachhilfeinstitut kommen dann obendrauf, und genau daran scheitert Förderung oft, obwohl sie bewilligt wurde.
Inhaltlich gilt in Baden-Württemberg: Als Lernziel zählt jede Stufe, die den weiteren Weg bestimmt. Das kann die Versetzung sein, ebenso aber das Niveau an einer Gemeinschaftsschule, der Wechsel der Schulart oder der angestrebte Abschluss. Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium verschiebt sich der Stoff einzelner Jahrgänge zusätzlich, was besonders in Mathematik und in den Fremdsprachen Lücken erzeugt, die nicht am Kind liegen.
Bewilligt wird eine bestimmte Zahl von Stunden, nicht eine bestimmte Adresse. Ob Ihr Kind zu einem Institut fährt oder sich zu Hause an den eigenen Schreibtisch setzt, ist Ihre Entscheidung.
Für Familien, die auf Bildung und Teilhabe angewiesen sind, spricht einiges für den Unterricht am Bildschirm. Es entstehen keine Fahrtkosten und keine Fahrzeit, und die Zeit fällt genau dann an, wenn sie in den Familienalltag passt, auch abends. Ihr Kind arbeitet in der gewohnten Umgebung mit den eigenen Unterlagen. Und Sie sind nicht auf die zwei oder drei Anbieter in Ihrem Stadtteil angewiesen, sondern bekommen eine Lehrkraft, die genau Ihr Fach und Ihre Schulform kennt.
Wir unterrichten grundsätzlich einzeln, nicht in Gruppen. Bei bewilligten Stunden zählt jede einzelne, und in einer Vierergruppe kommt bei einem Kind, das gerade den Anschluss verloren hat, wenig davon an.
Zuerst ein kostenloses Gespräch von etwa zwanzig Minuten. Wir schauen uns an, wo es hakt, in welchem Fach und seit wann, und sagen Ihnen ehrlich, ob Nachhilfe das richtige Mittel ist. Danach bekommen Sie von uns die Bestätigung, die das Amt vom Anbieter verlangt, mit Fächern, Stundenzahl und Preis. Sobald die Bewilligung da ist, legen wir einen festen wöchentlichen Termin fest.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen die Leistung zusteht, schreiben Sie uns kurz. Wir kennen die Formulare und sagen Ihnen, was Sie brauchen. Das kostet Sie nichts.
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