Von Emirhan Solmaz · 6. September 2026
München ist teuer, und Nachhilfe gehört zu den Posten, an denen Familien als Erstes sparen. Dabei gibt es für viele Haushalte einen Anspruch darauf, dass die Stadt sie bezahlt.
Hier steht, wie das in München praktisch abläuft.
Lernförderung ist keine Ermessensleistung des guten Willens, sondern ein Anspruch nach § 28 Absatz 5 des Zweiten Sozialgesetzbuchs. Sie steht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre zu, wenn die Familie eine dieser Leistungen bezieht:
Wichtig ist eine Änderung, die vielen Familien bis heute nicht bekannt ist. Bis 2019 wurde Nachhilfe nur bezahlt, wenn die Versetzung in Gefahr war. Das Starke-Familien-Gesetz hat diese Hürde gestrichen. Seitdem genügt es, dass ein wesentliches Lernziel gefährdet ist, etwa eine ausreichende Note in einem Hauptfach oder der angestrebte Abschluss. Manche Merkblätter klingen noch nach der alten Regel. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken.
Zuständig ist das Sozialreferat der Landeshauptstadt, und zwar über Ihr Sozialbürgerhaus. Welches das ist, richtet sich nach Ihrem Stadtbezirk. Sie füllen den Hauptantrag aus und dazu die passende Anlage BuT, je nachdem, welche Leistung Sie beziehen.
München hat außerdem etwas, das andere Städte nicht haben: die BildungsLokale. Das sind Beratungsstellen in den Stadtteilen, die kostenlos und ohne Termin beim Ausfüllen helfen und auch erklären, was das Bildungspaket sonst noch abdeckt. Wer beim ersten Blick auf die Formulare aufgeben möchte, geht besser dorthin, statt es allein zu versuchen.
Für die Lernförderung brauchen Sie zwei Bestätigungen: eine schriftliche von der Schule, dass die Förderung nötig ist, und eine vom Anbieter, bei dem der Unterricht stattfinden soll. Beides muss vorliegen, bevor die erste Stunde stattfindet.
Bayern trennt früh. Nach der vierten Klasse entscheidet das Übertrittszeugnis darüber, ob ein Kind auf Gymnasium, Realschule oder Mittelschule geht, und maßgeblich sind die Noten in Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
Das macht die dritte und vierte Klasse zu dem Zeitraum, in dem Lernförderung am meisten bewirkt. Ein halbes Jahr gezielte Arbeit an Textaufgaben oder an der Rechtschreibung kann hier über den Schulweg der nächsten Jahre entscheiden. Und genau das ist ein wesentliches Lernziel im Sinne der Vorschrift, auch wenn kein Kind sitzenzubleiben droht.
Später sind es der Qualifizierende Abschluss an der Mittelschule, die Mittlere Reife und das Abitur, an denen sich dasselbe zeigt: Der Stoff ist nicht zu schwer, es fehlt die Zeit, ihn in Ruhe zu erklären.
Bewilligt wird eine bestimmte Zahl von Stunden, nicht eine bestimmte Adresse. Ob Ihr Kind zu einem Institut fährt oder sich zu Hause an den eigenen Schreibtisch setzt, ist Ihre Entscheidung.
Für Familien, die auf Bildung und Teilhabe angewiesen sind, spricht einiges für den Unterricht am Bildschirm. Es entstehen keine Fahrtkosten und keine Fahrzeit, und die Zeit fällt genau dann an, wenn sie in den Familienalltag passt, auch abends. Ihr Kind arbeitet in der gewohnten Umgebung mit den eigenen Unterlagen. Und Sie sind nicht auf die zwei oder drei Anbieter in Ihrem Stadtteil angewiesen, sondern bekommen eine Lehrkraft, die genau Ihr Fach und Ihre Schulform kennt.
Wir unterrichten grundsätzlich einzeln, nicht in Gruppen. Bei bewilligten Stunden zählt jede einzelne, und in einer Vierergruppe kommt bei einem Kind, das gerade den Anschluss verloren hat, wenig davon an.
Zuerst ein kostenloses Gespräch von etwa zwanzig Minuten. Wir schauen uns an, wo es hakt, in welchem Fach und seit wann, und sagen Ihnen ehrlich, ob Nachhilfe das richtige Mittel ist. Danach bekommen Sie von uns die Bestätigung, die das Amt vom Anbieter verlangt, mit Fächern, Stundenzahl und Preis. Sobald die Bewilligung da ist, legen wir einen festen wöchentlichen Termin fest.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen die Leistung zusteht, schreiben Sie uns kurz. Wir kennen die Formulare und sagen Ihnen, was Sie brauchen. Das kostet Sie nichts.
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