Von Emirhan Solmaz · 6. September 2026
In Hannover läuft die Lernförderung etwas anders als in vielen anderen Städten: Bewilligt wird nicht eine Rechnung, sondern ein Gutschein, den Sie beim Anbieter Ihrer Wahl einlösen. Das ist unkompliziert, wenn man es weiß, und verwirrend, wenn nicht.
Hier steht, wie es abläuft.
Lernförderung ist keine Ermessensleistung des guten Willens, sondern ein Anspruch nach § 28 Absatz 5 des Zweiten Sozialgesetzbuchs. Sie steht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre zu, wenn die Familie eine dieser Leistungen bezieht:
Wichtig ist eine Änderung, die vielen Familien bis heute nicht bekannt ist. Bis 2019 wurde Nachhilfe nur bezahlt, wenn die Versetzung in Gefahr war. Das Starke-Familien-Gesetz hat diese Hürde gestrichen. Seitdem genügt es, dass ein wesentliches Lernziel gefährdet ist, etwa eine ausreichende Note in einem Hauptfach oder der angestrebte Abschluss. Manche Merkblätter klingen noch nach der alten Regel. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken.
Zuständig ist die Region Hannover. Die Anträge werden von den örtlichen Sozialverwaltungen bearbeitet, und für Familien im Bürgergeldbezug ist das Jobcenter Region Hannover die erste Anlaufstelle.
Für die Lernförderung gehört das vollständig ausgefüllte Formblatt „Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung" zum Antrag. Ohne dieses Blatt passiert nichts, deshalb ist es der erste Schritt, nicht der letzte.
Wird bewilligt, bekommen Sie einen Gutschein über eine bestimmte Anzahl Stunden. Den geben Sie bei Ihrem Anbieter ab, und der rechnet direkt mit der Region ab. Sie zahlen nichts und legen nichts aus.
Niedersachsen kennt viele Wege zum selben Abschluss, und das ist für Familien Chance und Stolperstein zugleich. Ober-, Real-, Haupt- und Gesamtschulen führen zu vergleichbaren Abschlüssen, aber mit unterschiedlichem Tempo und unterschiedlichen Prüfungen.
Als wesentliches Lernziel gilt deshalb nicht nur die Versetzung, sondern ebenso der angestrebte Abschluss: Wer den Realschulabschluss anstrebt und in Mathematik zwischen vier und fünf steht, hat genau den Fall, für den die Lernförderung gemacht ist.
Weil die Abschlussarbeiten landesweit gestellt werden, lässt sich die Vorbereitung gut planen. Alte Aufgaben sind frei verfügbar, und wer mit ihnen früh genug arbeitet, geht deutlich ruhiger hinein.
Bewilligt wird eine bestimmte Zahl von Stunden, nicht eine bestimmte Adresse. Ob Ihr Kind zu einem Institut fährt oder sich zu Hause an den eigenen Schreibtisch setzt, ist Ihre Entscheidung.
Für Familien, die auf Bildung und Teilhabe angewiesen sind, spricht einiges für den Unterricht am Bildschirm. Es entstehen keine Fahrtkosten und keine Fahrzeit, und die Zeit fällt genau dann an, wenn sie in den Familienalltag passt, auch abends. Ihr Kind arbeitet in der gewohnten Umgebung mit den eigenen Unterlagen. Und Sie sind nicht auf die zwei oder drei Anbieter in Ihrem Stadtteil angewiesen, sondern bekommen eine Lehrkraft, die genau Ihr Fach und Ihre Schulform kennt.
Wir unterrichten grundsätzlich einzeln, nicht in Gruppen. Bei bewilligten Stunden zählt jede einzelne, und in einer Vierergruppe kommt bei einem Kind, das gerade den Anschluss verloren hat, wenig davon an.
Zuerst ein kostenloses Gespräch von etwa zwanzig Minuten. Wir schauen uns an, wo es hakt, in welchem Fach und seit wann, und sagen Ihnen ehrlich, ob Nachhilfe das richtige Mittel ist. Danach bekommen Sie von uns die Bestätigung, die das Amt vom Anbieter verlangt, mit Fächern, Stundenzahl und Preis. Sobald die Bewilligung da ist, legen wir einen festen wöchentlichen Termin fest.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen die Leistung zusteht, schreiben Sie uns kurz. Wir kennen die Formulare und sagen Ihnen, was Sie brauchen. Das kostet Sie nichts.
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