Von Emirhan Solmaz · 6. September 2026
In Halle bekommen Familien die Nachhilfe nicht als Erstattung, sondern als Gutschein. Den geben Sie beim Anbieter ab, und damit ist die Sache für Sie erledigt: Sie zahlen nichts und legen nichts aus.
Was davor zu tun ist, steht hier.
Lernförderung ist keine Ermessensleistung des guten Willens, sondern ein Anspruch nach § 28 Absatz 5 des Zweiten Sozialgesetzbuchs. Sie steht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre zu, wenn die Familie eine dieser Leistungen bezieht:
Wichtig ist eine Änderung, die vielen Familien bis heute nicht bekannt ist. Bis 2019 wurde Nachhilfe nur bezahlt, wenn die Versetzung in Gefahr war. Das Starke-Familien-Gesetz hat diese Hürde gestrichen. Seitdem genügt es, dass ein wesentliches Lernziel gefährdet ist, etwa eine ausreichende Note in einem Hauptfach oder der angestrebte Abschluss. Manche Merkblätter klingen noch nach der alten Regel. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken.
Wer Bürgergeld bezieht, stellt den Antrag beim Jobcenter Halle (Saale), Neustädter Passage 6, 06122 Halle. Wer Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung bezieht, wendet sich an die Stadt. Eine Übersicht mit den passenden Formularen je Leistungsart steht im Serviceportal der Stadt Halle.
Die Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Dafür brauchen Sie drei Dinge: den Antrag, die Bestätigung der Schule und die Bestätigung des Anbieters. Erst wenn alle drei vorliegen, wird bewilligt.
Wenn Sie beim Ausfüllen nicht weiterkommen, müssen Sie das nicht allein durchstehen. In Sachsen-Anhalt gibt es dafür eine unabhängige Beratungsstelle, die Viva Equality gUG, die Familien mit geringem Einkommen ohne Termin und ohne Kosten unterstützt, bei Nachhilfe genauso wie bei Klassenfahrten oder Vereinsbeiträgen.
Nach der vierten Klasse geht es an Sekundarschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium weiter. Die Sekundarschule führt zum Haupt- oder Realschulabschluss, und der Übergang zwischen den Bildungsgängen ist der Punkt, an dem Familien am häufigsten überrascht werden.
Als wesentliches Lernziel gilt deshalb auch hier mehr als die Versetzung: der angestrebte Abschluss, das Halten des Bildungsgangs, eine ausreichende Note in einem Kernfach. Wer das im Antrag klar benennt, hat es leichter als jemand, der nur „Nachhilfe in Mathe" hinschreibt.
Halle ist eine Universitätsstadt mit sehr unterschiedlichen Stadtteilen, und die Unterschiede zeigen sich in den Klassenzimmern. Genau deshalb ist die Förderung dort besonders wirksam, wo sie einzeln stattfindet und nicht in einer Gruppe von acht Kindern.
Bewilligt wird eine bestimmte Zahl von Stunden, nicht eine bestimmte Adresse. Ob Ihr Kind zu einem Institut fährt oder sich zu Hause an den eigenen Schreibtisch setzt, ist Ihre Entscheidung.
Für Familien, die auf Bildung und Teilhabe angewiesen sind, spricht einiges für den Unterricht am Bildschirm. Es entstehen keine Fahrtkosten und keine Fahrzeit, und die Zeit fällt genau dann an, wenn sie in den Familienalltag passt, auch abends. Ihr Kind arbeitet in der gewohnten Umgebung mit den eigenen Unterlagen. Und Sie sind nicht auf die zwei oder drei Anbieter in Ihrem Stadtteil angewiesen, sondern bekommen eine Lehrkraft, die genau Ihr Fach und Ihre Schulform kennt.
Wir unterrichten grundsätzlich einzeln, nicht in Gruppen. Bei bewilligten Stunden zählt jede einzelne, und in einer Vierergruppe kommt bei einem Kind, das gerade den Anschluss verloren hat, wenig davon an.
Zuerst ein kostenloses Gespräch von etwa zwanzig Minuten. Wir schauen uns an, wo es hakt, in welchem Fach und seit wann, und sagen Ihnen ehrlich, ob Nachhilfe das richtige Mittel ist. Danach bekommen Sie von uns die Bestätigung, die das Amt vom Anbieter verlangt, mit Fächern, Stundenzahl und Preis. Sobald die Bewilligung da ist, legen wir einen festen wöchentlichen Termin fest.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen die Leistung zusteht, schreiben Sie uns kurz. Wir kennen die Formulare und sagen Ihnen, was Sie brauchen. Das kostet Sie nichts.
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