LernPuls
Bildung und Teilhabe

Gute Nachhilfe darf nicht am Geld scheitern.

LernPuls bietet Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an. Für viele Familien kostet der Unterricht damit keinen Cent – und Ihr Kind bekommt dieselbe Lehrkraft, dieselbe Vorbereitung und dieselbe Aufmerksamkeit wie alle anderen.

Kostenlos, ohne Anmeldung und in wenigen Minuten.
Am Ende habt ihr das Angebot für das Amt und das Blatt für die Schule.

Worum es geht

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Es ist eine gesetzliche Leistung des Bundes. Sie sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen bei Bildung und im Alltag mithalten können: beim Schulbedarf, beim Mittagessen, bei Klassenfahrten, im Sportverein – und bei der Lernförderung, also der Nachhilfe.

Viele Familien wissen nicht, dass ihnen die Lernförderung zusteht, oder halten den Weg dorthin für kompliziert. Er ist es nicht. Und wir gehen ihn mit Ihnen.

Wer hat Anspruch?

Bezieht Ihre Familie eine dieser Leistungen, kommt die Lernförderung für Ihr Kind in Frage.

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch ohne diese Leistungen kann ein Anspruch bestehen – Wohngeld und Kinderzuschlag stehen vielen Familien zu, die arbeiten. Ein Antrag kostet nichts außer etwas Papier.
Antrag jetzt vorbereiten

Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob es klappt: Die Unterlagen zu haben kostet nichts.

Drei Dinge, die viele nicht wissen

Die Versetzung muss nicht gefährdet sein

Bis 2019 gab es Lernförderung meist nur, wenn das Sitzenbleiben drohte. Seit dem Starke-Familien-Gesetz genügt es, dass die Förderung nötig ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Sie zahlen nichts dazu

Ist die Lernförderung bewilligt, rechnen wir direkt mit der Bewilligungsstelle ab. Für die Familie entstehen keine Kosten und keine Vorleistung.

Es ist keine Notlösung

Lernförderung ist als Begleitung über einen Zeitraum gedacht – nicht als einzelne Stunde kurz vor der Klassenarbeit. Genau so arbeiten wir ohnehin.

So läuft es bei uns

Vier Schritte. Den größten Teil davon übernehmen wir.

1

Antrag vorbereiten

Sie beantworten bei uns neun kurze Fragen – Stadt, Kind, Klasse, Schule, Fächer. Das dauert zwei Minuten, kostet nichts und braucht keine Anmeldung.

2

Unterlagen herunterladen

Sofort danach bekommen Sie zwei fertige Blätter aufs Handy: unser Angebot für das Amt und die Bestätigung, die die Schule nur noch ausfüllen muss.

3

Schule und Amt

Die Lehrkraft füllt das Blatt aus, Sie geben alles bei der zuständigen Stelle ab. Was genau dazugehört, steht am Ende als Liste für Sie bereit.

4

Unterricht startet

Wir melden uns und begleiten Sie bis zur Bewilligung. Danach geht es los – die Abrechnung läuft über uns, nicht über Sie.

Jetzt mit Schritt 1 anfangen

Neun Fragen, zwei Minuten, keine Anmeldung.

Checkliste

Was Sie dafür brauchen

Zwei der fünf Punkte nehmen wir Ihnen ab. Am Ende bekommen Sie zusätzlich eine Liste, die Sie beim Amt einfach abhaken können.

Zum Nachlesen

Rechtsgrundlage und amtliche Quellen

Die Lernförderung steht in § 28 Absatz 5 SGB II. Dort ist sie als „schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung“ beschrieben, die zu gewähren ist, soweit sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es nicht an. An diesem Missverständnis scheitern immer noch Anträge.

Anders als die übrigen Leistungen des Bildungspakets muss die Lernförderung gesondert beantragt werden (§ 37 Absatz 1 SGB II). Sie ist also nicht mit dem Bürgergeldantrag miterledigt.

Diese Seite gibt den Stand allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Bewilligungsstelle.

Häufige Fragen

Wie läuft der Antrag bei euch?
Sie beantworten auf lernpuls.de/but neun kurze Fragen. Daraus bauen wir sofort zwei fertige Blätter: unser Angebot für das Amt und die Bestätigung für die Schule. Beides laden Sie direkt aufs Handy herunter, dazu eine Liste, was Sie beim Amt abgeben. Das kostet nichts und dauert etwa zwei Minuten.
Müssen wir uns dafür anmelden?
Nein. Kein Konto, kein Passwort, keine E-Mail-Adresse. Wir fragen nur die Angaben ab, die auf den Unterlagen stehen müssen, und Ihre Handynummer, damit wir uns melden können. Post schicken wir Ihnen nicht.
Was kostet uns die Nachhilfe?
Bei bewilligter Lernförderung nichts. Die Kosten werden direkt zwischen uns und der Bewilligungsstelle abgerechnet. Sie müssen nichts auslegen.
Wir beziehen keine dieser Leistungen. Haben wir trotzdem eine Chance?
Möglicherweise ja. Wohngeld und Kinderzuschlag stehen auch Familien zu, die arbeiten und knapp über der Grenze liegen – und damit auch das Bildungspaket. Ein Antrag kostet nichts. Sprechen Sie uns an, wir gehen es mit Ihnen durch.
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen; die Frist steht im Bescheid. Unabhängig davon finden wir eine Lösung – wir haben Preise für jede Situation.
Für welche Fächer geht das?
Grundsätzlich für jedes Fach, in dem die Schule einen Bedarf sieht. Wir unterrichten Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Chemie, Physik, Biologie und Latein.
Bis zu welchem Alter gilt das?
Solange eine Schule besucht wird, in der Regel bis zum 25. Geburtstag und solange keine Ausbildungsvergütung bezogen wird.
Geht das auch online?
Ja. Unser Unterricht findet ohnehin online statt – kein Fahrweg, keine festen Standorte, dafür freie Terminwahl.
Antrag jetzt vorbereiten

Kostenlos, ohne Anmeldung, in zwei Minuten fertig.

Noch Fragen?

Kontaktiere uns ganz unverbindlich und kostenlos – wir beantworten gerne deine Fragen und helfen dir weiter!

Danke! Ihre Anfrage ist bei uns angekommen – wir melden uns zeitnah.

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